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   BVerwG, 29.04.1971 - II C 32.69   

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BVerwG, 29.04.1971 - II C 32.69 (https://dejure.org/1971,521)
BVerwG, Entscheidung vom 29.04.1971 - II C 32.69 (https://dejure.org/1971,521)
BVerwG, Entscheidung vom 29. April 1971 - II C 32.69 (https://dejure.org/1971,521)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Versagung der Einsichtnahme in die Akten während eines Disziplinarverfahrens - Schlussbericht als lediglich für die Einleitungsbehörde bestimmte Zusammenfassung des Untersuchungsergebnisses - Einverleibung des Schlussberichtes in die Personalakten - Tilgung der in den ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 38, 94
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 15.10.1970 - II C 36.66

    Umfang des Einsichtsrechts des Beamten - Erlöschen des Einsichtsrechts bei

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1971 - II C 32.69
    alle von der Dienstbehörde aktenmäßig festgehaltenen, sich auf die persönlichen und (oder) dienstlichen Verhältnisse beziehenden Urkunden und Vorgänge (ausschließlich der Prüfungsakten) erfaßt, soweit sie in einem inneren Zusammenhang mit dem Beamtenverhältnis stehen (vgl. Urteil des Senats vom 15. Oktober 1970 - BVerwG II C 36.66 - [BVerwGE 36, 134 [BVerwG 15.10.1970 - II C 36/66]] mit weiteren Nachweisen).

    Allerdings kann das Gewicht des schutzwürdigen Interesses des Beamten an der Einsicht Entscheidungserheblichkeit erlangen, wenn im Einzelfall schutzwürdige Interessen der Allgemeinheit oder schutzwürdige Belange Dritter der Einsichtgewährung entgegenstehen (vgl. das oben schon näher bezeichnete Urteil BVerwG II C 36.66).

  • BVerwG, 19.08.1964 - VI B 15.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1971 - II C 32.69
    Die soeben zu § 90 BBG dargelegte Rechtslage ist auch Grund dafür, daß das Bundesverwaltungsgericht in seiner Rechtsprechung die Auffassung vertreten hat, die Disziplinarakten einschließlich der Vorermittlungsakten seien nach Abschluß des Disziplinar- bzw. Vorermittlungsverfahrens zu den "Personalakten" zu nehmen (Beschluß vom 19. August 1964 - BVerwG VI B 15.62 - [ZBR 1965, 152]).
  • BVerwG, 29.06.1999 - 1 D 104.97

    Postzustellbeamter; Weigerung der Zustellung von Postwurfsendungen der

    Bei § 119 BDO handelt es sich um eine zugunsten der Beamten ergangene Schutzvorschrift, auf deren Vollzug sie verzichten können (Urteil vom 29. April 1971 - BVerwG II C 32.69 - DÖD 1972, 22 ; Behnke, BDO, 2. Auflage, § 119 Rn. 19; Claussen/Janzen, a.a.O. § 119 Rn. 5; Köhler/Ratz, a.a.O. § 119 Rn. 2 und 11).
  • BVerwG, 08.05.2006 - 1 DB 1.06

    Akteneinsichtsrecht; Disziplinarakten; Personalakte.

    Die Disziplinarakte erfüllt die Voraussetzungen des materiellen Personalaktenbegriffs (Urteile vom 15. Oktober 1970 BVerwG 2 C 36.66 BVerwGE 36, 134 und vom 29. April 1971 BVerwG 2 C 32.69 BVerwGE 38, 94 ; Beschluss vom 20. Februar 1989 BVerwG 2 B 129.88 Buchholz 237.0 § 113 BaWüLBG Nr. 2; stRspr).

    Der Beamte kann das Einsichtsrecht bis zur Grenze des Rechtsmissbrauchs wiederholt ausüben, ohne ein berechtigtes Interesse darlegen zu müssen (Urteile vom 15. Oktober 1970 a.a.O. und vom 29. April 1971 a.a.O.; Beschluss vom 20. Februar 1989 a.a.O.; vgl. auch Fürst, in: GKÖD, Bd. I, Teil 2b, K §§ 90 90g BBG Rn. 45).

  • BVerwG, 04.08.1975 - VI C 30.72

    Vollständige Personalakten - Bewerbung - Recht auf Einsichtnahme

    Er braucht kein rechtliches Interesse dafür darzulegen; das Gesetz sieht ein Interesse des Beamten an der Einsicht in seine Personalakten schlechthin als vorgegeben an (so BVerwGE 38, 94 [98]).
  • BVerwG, 12.10.1971 - VI C 99.67

    Rechtswidrigkeit einer internen Behördenauskunft wegen Verstoßes gegen den in §

    Viel spricht allerdings dafür, daß alle Vorgänge, die das Dienstverhältnis des Beamten oder den Beamten selbst während der Zeit des Bestehens seines Dienstverhältnisses betreffen, zu den Personalakten gehören, gleich ob die Vorgänge als solche z.Z. des Dienstverhältnisses oder nachher entstehen (vgl. zum Begriff der Personalakten neuerdings BVerwGE 35, 225 [227]; 36, 134 [137 ff.] und Urteil vom 29. April 1971 - BVerwG II C 32.69 -).
  • BVerwG, 22.02.2005 - 1 D 30.03

    Techn. Fernmeldehauptsekretär; Schlussbericht des Untersuchungsführers; keine

    18 Nach bisheriger Senatsrechtsprechung (vgl. Urteil vom 2. September 1980 BVerwG 1 D 77.79 BVerwGE 73, 62 m.w.N.; vgl. dazu auch Urteil vom 29. April 1971 BVerwG II C 32.69 ZBR 1971, 346) und entsprechender Disziplinarpraxis wird der zusammenfassende Bericht des Untersuchungsführers im Sinne des § 63 Abs. 2 BDO während des laufenden Verfahrens nicht Bestandteil der allen Beteiligten zugänglichen Verfahrensakten und unterliegt deshalb auch nicht dem Einsichtsrecht gemäß § 70 BDO.
  • BGH, 20.03.2000 - NotZ 14/99

    Zweitstücke von Disziplinarakten des Notars

    Wegen der Besonderheiten des Disziplinarverfahrens wird für das Beamtenrecht aber einhellig die Einsichtnahme in Disziplinarvorgänge aufgrund der allgemeinen Vorschrift über die Einsicht in Personalakten verneint (BVerwGE 38, 94; Battes, BBG, 2. Aufl., § 90 e Rdn. 5; Fürst/Finger/Mühl/Niedermaier, Beamtenrecht des Bundes und der Länder, §§ 90 bis 90 g BBG, Rdn. 45 ff; Schütz, Beamtenrecht des Bundes und der Länder, § 102 c BG-NRW Rdn. 9, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 29.03.1996 - 2 B 35.96

    Voraussetzungen für eine Zwangspensionierung - Beurteilung der Rechtmäßigkeit

    Zutreffend ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, daß die gemäß § 56 Abs. 4 Satz 2 LBG SH im "Zwangspensionierungsverfahren" entsprechend anzuwendenden Vorschriften über die Sachaufklärung und Beweiserhebung im Disziplinarverfahren (vgl. §§ 43 ff. LBO SH) vor dem Hintergrund des § 56 d Abs. 1 Satz 3 BRRG eine den Anforderungen der Verfassungsrechtsprechung (vgl. BVerwGE 65, 1 ff. [BVerwG 02.02.1982 - 1 C 146/80]) noch genügende Ermächtigungsgrundlage beinhalten, um Personalakten, zu denen auch Disziplinarakten gehören (vgl. BVerwGE 38, 94 [BVerwG 29.04.1971 - II C 32/69]), Ärzten vorzulegen, die im Auftrag der personalverwaltenden Behörde ein medizinisches Gutachten erstellen sollen.
  • BVerwG, 13.08.1971 - II B 31.71

    Anspruch auf Entfernung von Vorgängen aus der Personalakte - Entfernung von

    Zudem übersieht die Beschwerde, daß die Einzelbenotungen, auf Grund deren die Gesamtnote der Zweiten Prüfung für das Lehramt an Volksschulen im Falle des Klägers gebildet wurde, nicht erst durch den vorbezeichneten Bewerbungsvorgang in die Personalakten des Klägers gelangten, sondern bereits Ende November 1960 mit der Niederschrift über diese Prüfung in die bei der Stadt Duisburg geführten Personalakten eingefügt wurden und als das Dienstverhältnis des Klägers betreffend zweifelsfrei zulässiger Bestandteil der Personalakten im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts waren (BVerwGE 5, 344 [347]; 6, 302 [305]; 8, 219 [220]; 12, 296 [298, 301]; 15, 3 [13]; 36, 134 [138] und das zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehene Urteil vom 29. April 1971 - BVerwG II C 32.69 -).
  • BVerwG, 26.11.1992 - 1 DB 21.92

    Rechtsmittel

    Dieser Bericht gehört zu den Personalakten im Sinne des § 90 BBG (BVerwGE 38, 94 [BVerwG 29.04.1971 - II C 32/69]).
  • AGH Niedersachsen, 11.06.2012 - AGH 24/11

    Berufsrechte und -pflichten: Reichweite des Akteneinsichtsrechts

    Danach hat der Beamte insofern ein uneingeschränktes Recht, als er es grundsätzlich jederzeit und wiederholt sowie ohne Nachweis oder Angabe eines berechtigten Interesses an der Einsicht ausüben kann (vgl. BVerwGE 36, 134; BVerwGE 38, 94; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 22.5.1985 - 2 A 4/85, DÖD 1985, 204 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.08.1973 - IV 537/71
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